Il parco di Cavallino Treporti è un’oasi naturalistica situata tra Jesolo e Venezia, un luogo dove rilassarsi e divertirsi all’aria aperta insieme a tutta la famiglia. L‘Europa Camping Village sorge tra il lido di Jesolo e Punta Sabbioni, ed è circondato dai paesaggi lagunari di un ecosistema unico al mondo. Dal campeggio, raggiungere le spiagge,… Leggi tutto
Vorschriften
Diese Vorschriften definieren die Verhaltensregeln, die Gäste und Besucher („Gäste“) von Europa Camping Village („Struktur“) innerhalb des Komplexes einhalten müssen. Ein Auszug dieser Ordnung wird den Gästen bei der Ankunft ausgehändigt und auch im Rezeptionsbüro und an anderen Stellen der Struktur ausgehängt und in erweiterter Form auf der institutionellen Website veröffentlicht, die unter der Adresse www.campingeuropa.com erreichbar ist („Webseite“).
Das Betreten der Struktur setzt die vollständige Annahme der Vorschriften voraus.
1. ANREISE
1.1. Registrierung – Alle Gäste werden gebeten, sich bei der Ankunft zum Empfangs-/Informationsbüro zu begeben, um die obligatorischen Registrierungsvorgänge durchzuführen. Zu diesem Zweck müssen alle Gäste ein gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung vorzeigen. Es ist absolut verboten, nicht registrierte Personen in die Struktur zu bringen.
1.2. Armband Europa Camping Village – Jeder registrierte Gast erhält ein persönliches und nicht übertragbares Armband, das während der gesamten Aufenthaltsdauer getragen und bei der Abreise zurückgegeben werden muss. Das Armband ermöglicht den Gästen Zugang und Dauerhaftigkeit innerhalb der Struktur und muss sichtbar getragen werden.
1.3. Tiere – Hunde (maximal 2) müssen über ein spezielles Gesundheitsheft verfügen, aus dem die vom italienischen Gesetz vorgeschriebenen Impfungen hervorgehen. Für italienische Einwohner ist es außerdem obligatorisch, dass der Hund einen Mikrochip aus dem nationalen Hunderegister hat.
1.4. Minderjährige – Minderjährige (unter 18 – achtzehn) müssen begleitet werden und zusammen mit ihren Eltern oder Personen bleiben, die das Sorgerecht für sie haben (vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung der Eltern). Diese sind direkt für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich und allgemein das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen. Jüngere Gäste müssen immer von einem Erwachsenen zu den Toiletten begleitet und beim Schwimmen im Meer, in Schwimmbädern und Wasserparks beaufsichtigt werden.
1.5. Anmeldung von Gastplätzen mit Anreise ohne Reservierung – Gäste ohne Reservierung werden nur in Zeiträumen mit breiter Verfügbarkeit und auf der Grundlage derselben akzeptiert, möglichst für den gesamten beim Check-in angefragten Zeitraum. Bei der Ankunft ist der Gast verpflichtet, ein tatsächliches Abreisedatum mitzuteilen und gleichzeitig den gesamten gebuchten Zeitraum zu
bezahlen. Wenn der Gast seinen Aufenthalt verlängern möchte, muss er zum Rezeptions-/Informationsbüro gehen, um die Verfügbarkeit zu überprüfen und die Differenz zu bezahlen. Stellplätze werden ausschließlich auf Empfehlung des Personals des Empfangs-/Informationsbüros vergeben. Für die richtige Positionierung auf dem zugewiesenen Stellplatz wird der Gast von unseren Gästebetreuern unterstützt.
1.6. Stellplätze: Die Stellplätze können mit maximal 6 (sechs) Personen (Erwachsene oder Kinder) belegt werden. Nur für „Super“- oder „Exklusiv“-Stellplätze sind bis zu 7 (sieben) Personen zugelassen. Auf den Stellplätzen zurückgelassene Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte, die sich ohne vorherige Genehmigung der Direktion als unbewohnt herausstellen, gelten als verlassen und werden vom Personal der Struktur entfernt.
1.7. Check-in-Zeiten – Der Check-in kann in den folgenden Zeitfenstern stattfinden: 1.7.1. LODGING: von 10.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 22.00 Uhr Zugang garantiert ab 17.00 Uhr.
1.7.2. STELLPLÄTZE ANREISE MIT RESERVIERUNG: von 15.00 bis 22.00 Uhr.
1.7.3. STELLPLÄTZE ANREISE OHNE RESERVIERUNG (siehe Punkt 1.5): von 8.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 22.00.
2. POSITIONIERUNG
2.1. Die Gäste werden gebeten, die Geräte in den abgegrenzten, nummerierten Räumen, die für die verschiedenen Gerätetypen vorgesehen sind, mit der Eingangsseite zur Straße hin anzuordnen.
2.2. Die Brandschutzordnung verbietet andere als genormte Einrichtungen, darunter:
(a) 1 Wohnwagen mit Veranda + 1 Auto
(b) 1 Zelt + 1 Auto
(c) 1 Wohnmobil + 1 Auto
2.3. Die Aufstellung eines Patios mit einer maximalen Größe von 3 x 3 m ist zulässig, oder alternativ ein kleines zusätzliches Zelt, jedoch ohne zusätzliches Auto. Ein zusätzliches Zelt und ein zusätzliches Auto stellen eine Zweitausstattung dar und müssen als solche auf einem zusätzlichen Stellplatz angemeldet werden,
wie ein Wohnmobil mit Wohnwagen. Auch ein (großer) Anhänger wird als zusätzliches Fahrzeug betrachtet.
2.4. Jeder Stellplatz muss einen freien Platz für das korrekte Abstellen des Autos freihalten, wobei Fluchtwege stets freizuhalten sind.
3. TÄGLICHE BESUCHER
3.1. Besucher von Gästen, die sich in der Struktur aufhalten und zugestimmt haben, während ihres Aufenthalts kontaktiert zu werden, gelten als tägliche Besucher.
3.2. Der Zugang zur Struktur ist nach Vorlage eines Ausweisdokuments und mit der Verpflichtung zum Tragen des Europa Camping Village-Armbands gestattet. Die Registrierung von täglichen Besuchen ist von 10.00 bis 20.00 Uhr möglich und der Aufenthalt ist bis 22.00 Uhr am Tag der Einreise erlaubt. Der Aufenthalt von Besuchern über einen Zeitraum von mehr als 1 (einer) Stunde hat die Zahlung des Besuchertarifs pro Person zur Folge.
3.3. Für diejenigen, die die Struktur kennenlernen möchten, ist der freie Eintritt für eine maximale Dauer von 1 (einer) Stunde gestattet, nach Abgabe eines Ausweises an der Rezeption/Information für jeden Besucher und vorbehaltlich der Verpflichtung, den Armband von Europa Camping Village zu tragen.
3.4. In beiden Fällen ist die Zufahrt zur Anlage mit jeglichen Verkehrsmitteln, sei es mit einem Kraftfahrzeug, Fahrrad, Roller oder ähnlichem, nicht gestattet.
3.5. Der Eintritt von Besuchern mit Hunden ist erlaubt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Rezeptions-/Informationspersonal und gemäß den oben angegebenen Hinweisen.
4. ZAHLUNG UND CHECK-OUT
4.1. Zahlung: Zahlungen können in bar (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen) oder mit Bancomat und Kreditkarten der Kreise VISA und MasterCard erfolgen.
4.2. Abreise – Bei der Abreise müssen die Gäste den Stellplatz oder die Unterkunft sauber und in einwandfreiem Zustand hinterlassen. Vor dem Verlassen der Anlage ist es obligatorisch, am Ausgang anzuhalten, um dem Personal der Anlage die Steuerquittung zu zeigen und die Armbänder des Europa Camping Village zurückzugeben. Wenn Sie mit eigenen Fahrzeug abreisen, stellen Sie sich in die für
ausgehende Abflüge eingerichtete Spur und warten Sie auf die Anweisungen des für die Abflüge zuständigen Personals.
4.3. Abflugzeiten:
4.3.1. STELLPLÄTZE: von 7.00 bis 12.00 Uhr. Bei Verfügbarkeit des Stellplatzes ist eine Nachmittagsabreise bis 22.00 Uhr möglich, auch in der darauffolgenden Nacht. Abreisen ab 7.00 Uhr sind nur Gästen gestattet, die zuvor ausgecheckt haben. In einigen Nebensaisonzeiten ist es möglich, einen kostenpflichtigen oder kostenlosen späten Check-out-Service in Anspruch zu nehmen, basierend auf den für den Zeitraum aktivierten Angeboten und nur nach vorheriger Anfrage an der Rezeption/Informationsbüro.
4.3.2. LODGING: von 7.00 bis 10.00 Uhr. Die Schlüssel müssen an der Rezeption/Informationsbüro zurückgegeben werden. Abreisen ab 7.00 Uhr sind nur Gästen gestattet, die zuvor ausgecheckt haben. In einigen Nebensaisonzeiten ist es möglich, gegen Gebühr den späten Check-out-Service in Anspruch zu nehmen, nur nach vorheriger Anfrage an der Rezeption/Informationsbüro. Die Abreise ist bis 22:00 Uhr gestattet, sofern die Schlüssel der Unterkunft bis 20:00 Uhr übergeben werden.
5. FAHRZEUGVERKEHR
5.1. Kraftfahrzeuge – Für den Frieden und die Sicherheit aller dürfen Kraftfahrzeuge innerhalb der Struktur so wenig wie möglich benutzt werden, beschränkt auf Bewegungen in und aus der Struktur und unter Ausschluss von Bewegungen innerhalb der Struktur. In jedem Fall sind die Fahrer verpflichtet, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und auf keinen Fall eine Geschwindigkeit von 10 (zehn) km pro Stunde zu überschreiten. Der Verkehr mit motorisierten Fahrzeugen ist während der Nachmittagsruhezeit (von 13.00 bis 15.00 Uhr) und nachts (von 23.30 bis 7.00 Uhr) verboten. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Eingangstore bei Bedarf von 13.00 bis 15.00 Uhr offen zu halten. Elektrische Kraftfahrzeuge (ausgenommen Dienstfahrzeuge) sind Kraftfahrzeugen gleichgestellt und müssen daher die oben genannten Vorschriften einhalten.
5.2. Fahrräder oder ähnliches – Innerhalb der Struktur ist es möglich, sich mit dem Fahrrad zu bewegen, außer in der Fußgängerzone, in Geschäften und Clubs und in den Toiletten. Innerhalb der Struktur ist es den Gästen verboten, ihre Fahrräder außerhalb der speziell dafür vorgesehenen Plätze abzustellen. Radfahrer sind angehalten, die Verkehrszeichen zu beachten und Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Kinderfahrräder müssen mit einer Fahne gekennzeichnet werden und
Kinder müssen einen Schutzhelm tragen und immer von einem Erwachsenen begleitet werden. Eltern sind direkt für das richtige Verhalten ihrer Kinder auf dem Fahrrad verantwortlich.
5.3. Der Verkehr mit Schlittschuhen, Skateboards und dergleichen ist in der Nachmittagsruhezeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr, nachts und in den Einfahrten der Wohneinheiten untersagt.
5.4. Sicherheit – Die Gäste müssen darauf achten, die Sicherheit aller zu gewährleisten.
6. RUHEZEIT
6.1. Während der Ruhezeit am Nachmittag (von 13.00 bis 15.00) und in der Nacht (von 23.30 bis 07.00) sind die Gäste verpflichtet, sowohl in der Struktur an den Piers als auch am Strand Stille zu wahren und den Frieden der anderen zu respektieren.
6.2. Aus Rücksicht auf die Ruhe anderer und für ein friedliches Zusammenleben ist der Betrieb von Radios und Klimaanlagen auf den Stellplätzen erlaubt, solange die Nachbarn dadurch nicht gestört werden. Ihre Benutzung sowie das Spielen von Musikinstrumenten ist während der Ruhezeit am Nachmittag und in der Nacht nicht gestattet.
6.3. Es ist auch verboten, auf den Straßen des Komplexes Fußball zu spielen oder andere Sportarten auszuüben. Für diese Aktivitäten können die Gäste die speziell dafür ausgewiesenen Bereiche nutzen.
7. RESPEKT FÜR DIE UMWELT UND SAUBERKEIT
7.1. Der Komplex achtet sehr auf die getrennte Abfallsammlung. Zu diesem Zweck wurden ökologische Inseln und spezielle Abfallbehälter eingerichtet, die die Gäste gemäß den Hinweisen verwenden müssen.
7.2. Der Komplex legt großen Wert auf die Pflege des Grüns, indem er Pflanzen, Bäume und Blumen mit Hingabe auswählt. Es sollte beachtet werden, dass alle Zierpflanzen innerhalb der Struktur NICHT essbar sind.
7.3. Der Komplex achtet auch sehr auf die Sauberkeit der Einheiten und Bereiche. Die Zusammenarbeit der Gäste ist jedoch unerlässlich, um die Einhaltung der zuvor festgelegten Standards zu gewährleisten.
7.3.1. In den Toiletten müssen die Waschbecken gemäß den Angaben verwendet werden.
7.3.2. Geschirr darf nicht in den Waschbecken privater Badezimmer gespült werden.
7.3.3. Chemietoiletten müssen in die entsprechenden Abflüsse entleert werden, die sich in der Nähe der Toiletten befinden.
7.3.4. Der Boden des Komplexes ist sandig mit hoher Durchlässigkeit. Die Gäste werden freundlich gebeten, den Rasen zu schützen und das Graben von Löchern oder Furchen zu vermeiden, insbesondere entlang der internen Straßen.
7.4. Wir erinnern Sie auch daran, dass es absolut verboten ist:
(a) jegliche Flüssigkeit in Straßenentwässerungsgräben gießen;
(b) Papiere, Kippen und Kaugummi auf den Boden werfen;
(c) am Strand rauchen, außer in ausgewiesenen Raucherbereichen; sowie innerhalb der Wohneinheiten; in Toiletten; im Wasserpark; auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen in der gesamten Struktur (in Übereinstimmung mit Art. Nr. 51 des Gesetzes Nr. 3 vom 16.01.2003);
(d) die Hunde für ihre hygienischen Bedürfnisse innerhalb der Struktur und am Strand führen.
8. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
8.1. Gasflaschen – Gasflaschen müssen den Richtlinien der in Italien geltenden UNI CIG-Normen entsprechen. Insbesondere sind die Behälter vor zufälligen Stößen und Sonneneinstrahlung zu schützen und an sicheren Orten aufzubewahren. Es ist auch verboten, jede Art von Kraftstoff oder brennbaren Stoffen mit Ausnahme einer Gasflasche vom Typ „Campinggas“ mit maximal 5 (fünf) kg aufzubewahren.
8.2. Grillen – Die Benutzung des Grills ist nur auf eine Weise und bei Wetterbedingungen gestattet, die keine Gefahr oder Belästigung darstellen. Die Verwendung von offenem Feuer ist jedoch sowohl innerhalb der Struktur als auch am Strand strengstens verboten.
8.3. Ausrüstung:
8.3.1. Die Ausrüstung und ihr gesamter Inhalt müssen zugelassen sein und allen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Brandschutzgesetzgebung.
8.3.2. Wenn die Installation eines Patios erlaubt ist, darf es eine maximale Größe von 3 Meter mal 3 Meter haben.
8.3.3. Aus Sicherheitsgründen dürfen Schattentücher jeglicher Größe und Form, Kabel und Hängematten nicht an Bäumen befestigt werden. Alle Zelte und Planen dürfen nur am Boden befestigt werden.
8.3.4. Zum Trocknen der Wäsche empfiehlt es sich, die speziellen Wäscheständer zu verwenden.
8.3.5. An den Feldnummerierungstafeln, die intakt und immer sichtbar sein müssen, sowie an den Stromsäulen dürfen keine Seile verankert werden. 8.3.6. Zelte und Pavillons können nicht zwischen den Wohneinheiten des Europa Camping Village aufgestellt werden.
8.4. Strom – Die Stromversorgung der Stellplätze beträgt mindestens 8 A und wird auf der Grundlage des Verbrauchs von Geräten mit geringer Absorptionsleistung berechnet, die den CE-Vorschriften entsprechen. Der Anschluss mehrerer Geräte an einer Steckdose ist nicht zulässig. Gäste werden auch gebeten, die Adapter entsprechend zu verwenden.
8.5. Flammen – Es ist verboten, offene Flammen unbeaufsichtigt in der Nähe von brennbaren Materialien und Zugluft zu lassen. Bitte achten Sie besonders auf die Nähe von Kindern und Tieren. Es ist verboten, Kerzen in der Nähe von Wärmequellen zu lassen. Es ist ratsam, sie in speziellen Behältern zu lagern. Die Verwendung von Kerzen in den Wohneinheiten und deren Veranden ist verboten.
8.6. Drohnen – Der Einsatz von Drohnen jeglicher Art ist in allen Bereichen der Anlage und des Strandes verboten.
8.7. Ärztlicher Dienst:
8.7.1. Von Mitte Mai bis Mitte September gibt es einen kostenpflichtigen ärztlichen Dienst. Wenden Sie sich im Notfall über die SOS-Telefone (siehe Karte) an das Empfangs-/Informationsbüro, das die Erste-Hilfe- und Rettungsdienste aktiviert.
8.7.2. Die Arztpraxis ist mit einem Roten Kreuz gekennzeichnet (siehe Karte). Die Öffnungszeiten sind in der Praxis selbst ausgehängt.
8.8. Epidemiologischer Notfall:
8.8.1. Die Gäste sind verpflichtet, alle Hygiene-, Gesundheits- und Abstandsregeln, die durch die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie durch die innerhalb der Struktur erlassenen Vorschriften festgelegt sind, gewissenhaft einzuhalten.
8.8.2. Die Gäste tragen alle Risiken im Zusammenhang mit Krankheiten oder Infektionen, die sich Gäste oder Haustiere während des Aufenthalts in der Struktur zuziehen können, und befreien die Struktur und das zugehörige Personal von jeglicher Haftung, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch darauf verzichten, von nun an gegen sie Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen aus welchem Grund auch immer geltend zu machen.
9. KLEIDUNG
Es ist Erwachsenen und Kindern verboten, kommerzielle Einrichtungen (Markt, Restaurant, Bar, Geschäfte usw.) in Badeanzügen oder mit nacktem Oberkörper und barfuß zu betreten.
10. STRAND UND AQUAPARK EUROPA
10.1. Aus Sicherheitsgründen wird den Gästen auf See empfohlen, die in den Vorschriften des Hafenmeisteramts festgelegten Regeln einzuhalten, die an verschiedenen Stellen innerhalb der Struktur ausgehängt sind.
10.2. Es verboten ist, in den Ausgangskorridoren von Segel- und Windsurfbooten, bei rauer See, bei Sturm, nachts und außerhalb der markierten Sicherheitsgrenze zu schwimmen.
10.3. Das Baden ist verboten, wenn mangels Aufsicht die roten Fahnen gehisst werden. Gäste werden gebeten, den Ratschlägen der Rettungsschwimmer zu folgen.
10.4. Zur Sicherheit der Badegäste sind Motorboote jeglicher Art und Größe (Innenborder, Außenborder, auch Hilfsboote) nicht erlaubt. Segelboote, Ruderboote usw. sind nur zugelassen, wenn sie die Länge von 5 (fünf) Metern nicht überschreiten. Boote und Surfbretter (Windsurfer) können sich nur durch die speziell gekennzeichneten Transitkorridore vom Strand wegbewegen oder sich dem Strand nähern. Das Überqueren von Bereichen, die von Badegästen frequentiert werden, ist für Boote verboten.
10.5. Es ist verboten, Feuer anzumachen und am Strand zu rauchen (um zu rauchen, werden die Gäste gebeten, sich in die ausgewiesenen Raucherbereiche zu begeben).
10.6. Das Rauchen ist in allen Wasserparks der Struktur verboten. 10.7. Der Zugang zum Aquapark Europa ist durch das Tragen des Europa Camping Village-Armbands und das Vorzeigen der entsprechenden Acquapark Europa-Karte gestattet, um eine Station bestehend aus 1 (einem) Sonnenschirm und 2 (zwei) Sonnenliegen zu nutzen.
11. HAUSTIERVERORDNUNG
11.1. Die Anwesenheit von Hunden und deren Anzahl muss bei Buchung und Anreise gemeldet werden (siehe Punkt 1.3).
11.2. Haustiere sind nur auf Stellplätzen und Wohneinheiten im dafür vorgesehenen Bereich erlaubt. Pro Stellplatz oder Wohneinheit sind maximal 2 (zwei) Hunde erlaubt. Eine größere Anzahl von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Direktion erlaubt.
11.3. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden, die eine maximale Länge von 1,5 Metern haben darf (Ord. Min. 03.03.2009). Es muss ein Maulkorb in geeigneter Größe zur Verfügung stehen, der bei Bedarf oder auf Verlangen verwendet werden kann, sowie Säcke und eine Schaufel zum Sammeln von Mist. Die speziellen Säcke, die sich an verschiedenen Stellen auf dem Campingplatz befinden, stehen den Gästen zur Verfügung.
11.4. Die kommunale Verordnung verbietet das Gehen mit Hunden entlang der Küste der Strände, an denen der Zugang zu Hunden nicht gestattet ist.
11.5. Zur Erfüllung ihrer körperlichen Bedürfnisse müssen Hunde außerhalb der Struktur und an einem anderen Ort als dem Strand begleitet werden. Der Mist muss sofort mit einem speziellen Sack entfernt und in die dafür vorgesehenen Container gegeben werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 50,00 EUR belegt.
11.6. Es ist verboten, Hunde zu führen und sie in den Toiletten zu duschen; Bitte benutzen Sie die speziellen Außenduschen (für ihre Lage siehe die Symbole auf die Karte der Struktur).
11.7. Hunde dürfen andere Gäste nicht stören und nicht in ihre Stellplätze oder Wohneinheiten eindringen. Sie dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
11.8. Missbräuchliches Verhalten gegenüber Hunden wird den zuständigen Behörden gemeldet. Jegliche Schäden, die Dritten und den Strukturen des Komplexes durch die Hunde zugefügt werden, müssen vollständig vom Besitzer ersetzt werden.
11.9. Hunde und ihre Besitzer können alle öffentlichen Bereiche (Restaurant/Bar, Gewerbebereiche und Unterhaltungsbereich des Feriendorfs und die ihnen gewidmeten Bereiche) besuchen. In allen anderen Bereichen sind Hunde verboten, und zwar: im Aquapark Europa, im Wellness Center, im Miniclub, auf den Spielplätzen, im Supermarkt und in den Toiletten.
11.10. Besitzer oder Handler von lauten oder gefährlichen Tieren, die sich nicht an die Regeln halten oder Beschwerden hervorrufen, werden aufgefordert, diese zu entfernen oder die Anlage unverzüglich zu verlassen.
12. TOILETTEN UND PRIVATE BADEZIMMER
12.1. Die zentralen Toiletten für die Nutzung durch Camper werden je nach Anwesenheit nach Ermessen der Direktion geöffnet und geschlossen.
12.2. Private Badezimmer befinden sich neben den Toiletten und können gegen Gebühr gebucht werden. Beim Check-in wird die zugewiesene Badezimmernummer mitgeteilt, die über ein Identifikationsarmband zugänglich ist. Die Toiletten stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis am Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Auch bei einem späten Check-out können die Zugangszeiten nicht geändert werden.
13. NÜTZLICHE TIPPS
13.1. Alle verlorenen Gegenstände, die sowohl am Strand als auch innerhalb des Komplexes gefunden werden, können im Fundbüro an der Rezeption/Informationsbüro abgegeben werden.
13.2. Es ist ratsam, auf persönliche Effekten zu achten und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Geld und Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in Wohnwagen und Zelten oder Wohneinheiten gelassen werden. Es ist ratsam, insbesondere nachts keine Wertgegenstände wie Kameras, Videokameras usw. im Auto zu lassen.
13.3. Gegen Gebühr ist es möglich, von 8.00 bis 20.00 Uhr einen Schließfach an der Rezeption/Informationsbüro zu nutzen.
13.4. Die Direktion lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl, Verlust und Beschädigung ab, die durch Dritte und durch Umstände wie Naturkatastrophen, Unruhen und dergleichen verursacht wurden. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste, die ihrer Meinung nach durch ihr Verhalten die Ruhe anderer stören oder gegen die oben genannten Regeln verstoßen, unverzüglich auszuweisen.